Amtliche Prüfnummer
Sekt ist ein Qualitätsschaumwein. Mitunter begegnet man der Bezeichnung Qualitätsschaumwein b.A. – wobei die Abkürzung für estimmte Anbaugebiete steht. Es handelt sich dabei um Sekt, dessen Cuvée aus den Weinen eines bestimmten Anbaugebietes kommt. Es ist seit 1995 üblich, dass b.A.-Sekt sowie zum Teil auch Rebsortensekt als Zertifikat für die besondere Qualität eine amtliche Prüfnummer erhält.
Nach dem deutschen Weingesetz muss ein Erzeuger eines Qualitätsweins (QbA) beim zuständigen Weinbauamt drei Probeflaschen einreichen, die geprüft werden. Nicht nur Sekt, sondern auch Weine und Weinbrände weisen in Deutschland wahlweise eine danach vergebene, offizielle AP-Nummer auf dem Etikett auf. Diese AP-Nr. umfasst den Kennbuchstaben des Bundeslandes, in welchem der Schaumwein produziert wurde. Zudem ist eine dreistellige Betriebskennziffer integriert, der sich eine vierstellige Cuvéenummer anschließt. Die letzten beiden Ziffern der amtlichen Prüfnummer geben Aufschluss darüber, in welchem Jahr der Sekt von der Sektkellerei auf den Markt gebracht wurde. Bei der aus insgesamt 11 Ziffern bestehenden AP-Nummer von Wein ist das leicht anders: Die erste Zahl steht für die zuständige Prüfstelle und die folgenden drei Nummern für die Gemeinde, in welcher die Weinkellerei ihren Sitz hat. Die Zahlen fünf, sechs und sieben verkörpern die feste Betriebsnummer des Abfüllers. An achter und neunter Stelle befindet sich eine laufende Nummer, welche die jeweilige Füllung des Herstellers kennzeichnet. Die letzten beiden Zahlen machen das Jahr der Antragsstellung bzw. Prüfung erkenntlich.