Restzucker
Auch als Restsüße bekannt, Restzucker bezeichnet den Zuckerinhalt des fertigen Sektes und letztendlich den Geschmack. Beim Sekt wird den Grad der Süßigkeit anhand einer sogenannten Dosage (ausgelöster Zucker im Wein) festgelegt, die bei dem Abfüllprozess dem Sekt zugegeben wird. Somit erhält den fast zuckerfreien Sekt seine Süße, je nach Stil der Marke. Die Geschmacksangaben auf dem Etikett, werden gesetzlich festgelegt und in der EU geregelt. Diese sind: