Sektsteuer
Wussten Sie, dass auf jeder Flasche Sekt oder Schaumwein eine gesonderte Verbrauchssteuer, die sogenannte Sektsteuer (oder Schaumweinsteuer), zusätzlich zur Umsatzsteuer, fällig ist? Die Sektsteuer existiert seit Anfang des 20 Jahrhunderts in Deutschland, als Kaiser Wilhelm II sie als Luxussteuer einführte. Diese Luxussteuer sollte damals die kaiserliche Kriegsflotte finanzieren. 1933 wurde die Schaumweinsteuer während der Wirtschaftskrise wieder abgesetzt, um den Konsum anzukurbeln, was tatsächlich erfolgreich war. Bis zum Jahre 1939 stieg der Sektkonsum um 500%. Zu diesem Zeitpunkt brauchte das Dritte Reich Geld für die Kriegsfinanzierung – dieses Mal wurde die Luxussteuer als Kriegsabgabe wieder eingeführt. Bis 1952 galt diese Steuer für den Wiederaufbau Deutschlands und am 1. November 1952 wurde die Steuer per Gesetz als Schaumweinsteuer bezeichnet. Der Betrag pro Flasche betrug damals 1,00 DM, mit einer Erhöhung auf DM 1,50 im Jahr 1965.
Die heutige Schaumweinsteuer gilt seit 2010 als Verbrauchsteuer. Heute wird pro Flasche €1,02 Sektsteuer erhoben. Diese Steuer wird direkt vom Produzenten, sobald der fertige Sekt dem Lager verlässt, an den deutschen Fiskus bezahlt. Diese Steuer ist nur auf Schaumwein oder Sekt fällig, nicht auf Perlwein oder Frizzante. Für solche prickelnden Getränke gibt es andere Steuersätze, die deutlich geringer sind. Beim kaufen einer Flasche Sekt, sollten Sie deshalb bitte daran denken, dass auf jede Flasche zuerst 19% Mehrwertsteuer fällig werden, dann €1,02 Sektsteuer, ergänzend kommen Logistikkosten, Kosten für die Flasche, das Etikett, den Korken und Kapsel, zu allerletzt den Inhalt. Wenn Sie deshalb ein Angebot für eine bekannte Sektmarke für nur €3,00 und darunter sehen, bleibt nicht viel übrig für den Inhalt! Achten Sie bitte lieber auf Qualität, und kaufen Sie eine gute Flasche Premium Sekt von Graeger!